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TarmstedterHeimatfreunde e.V.

Spenden

Hinweise zur steuerlichen Berücksichtigung von Spenden anTarmstedter Heimatfreunde e.V.

Wenn Sie die Tarmstedter Heimatfreunde mit einer Spende von bis zu € 300,00 unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungs- bzw. Spendenbescheinigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, im Rahmen Ihrer Steuererklärung vorlegen (Verweis auf 50 Abs. 4 Nr.2b EStDV). Hierbei sollten die Tarmstedter Heimatfreunde e.V. als Zahlungsempfänger erkennbar sowie die Angabe >>Spende<< im Verwendungsnachweis enthalten sein.

Für darüber hinausgehende Spenden (also über € 300,00) ist als Nachweis eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichen Vordruck (Form 034122) erforderlich. Diese wird Ihnen gerne von uns ausgestellt.

Wir sind wegen der Förderung von Heimatpflege und Heimatkunde nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Zeven vom 11.10.2023 unter Steuernummer 52/206/09986 nach 5 Abs.1 Nr. 9KStG von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden zur Verwendung für die begünstigten Zwecke berechtigt.

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie den Tarmstedter Heimatfreunde e.V. in ideeller oder finanzieller Form unterstützen. Vielen Dank dafür!

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